Mitarbeitervertretung - / Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden des ev. Kirchenkreises

A.) Mitarbeitervertretung (MAV)

Wir möchten uns als gewählte Mitarbeitervertretung (MAV) des Evangelischen Kirchenkreises Werra-Meißner vorstellen.

Die MAV setzt sich für die Belange und Rechte der kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Berufsgruppen (egal ob Haupt- oder Nebenberufliche) ein, die im Bereich des Evang. Kirchenkreises Werra-Meißner beschäftigt sind. Im Zuge der MAV-Wahl 2018 und im Zusammenhang mit der zum 1.1.2020 vollzogenen Fusion der beiden Kirchenkreise, haben die MAVen Eschwege und Witzenhausen bereits eine gemeinsame Wahl durchgeführt und eine MAV gebildet, die nun die Arbeit für den Kirchenkreis Werra-Meißner fortführt.

Unser Anliegen dabei ist, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden.
Nicht zuletzt sehen wir uns aber auch als Bindeglied zwischen Mitarbeiter/innen und Dienststellen.

Die MAV hat ein wichtiges Mitbestimmungs- und Mitberatungsrecht. Wir wollen mit unserem Handeln christliche Dienstgemeinschaft und partnerschaftliches Miteinander ermöglichen.

Mitbestimmung in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten, u. a. bei:
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren
Arbeitszeitregelungen

Mitbestimmung in Personalangelegenheiten, u. a. bei:
Einstellung
ordentlicher Kündigung
Eingruppierung sowie Höhergruppierung (Vergütung)
Ablehnung eines Antrages auf Reduzierung der Arbeitszeit oder Beurlaubung

Mitberatungsrecht, u. a. bei:
außerordentlicher Kündigung
ordentlicher Kündigung innerhalb der Probezeit

Wie arbeiten wir?

Die MAV schaltet sich üblicherweise nicht selbständig in Angelegenheiten ein.
Wir stehen aber gerne jederzeit für Gespräche zur Verfügung und werden uns Ihrer Anliegen annehmen. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angelegenheiten streng vertraulich.


MAV - was ist das?

Die Mitarbeitervertretung ist der "Betriebsrat" in kirchlichen und diakonischen Dienststellen. Wegen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen in Deutschland (Art. 140 GG) und einer politischen Entscheidung der Adenauer-Regierung, die Kirchen - einschließlich Caritas und Diakonie - aus dem Betriebsverfassungsgesetz auszuschließen, ist in den letzten Jahrzehnten ein eigenständiges Arbeits- und Mitbestimmungsrecht entstanden.
Grundlage unserer Arbeit ist das Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (MVG.EKKW).


Anstellungsträger/Dienststellen finden hier unsere Vorlage für Zustimmungsverfahren:



Mitglieder der MAV des Kirchenkreises Werra-Meißner

Martin Röder
-Vorsitzender-

Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Werra-Meißner
Niederhoner Str. 6 
D-37269 Eschwege

T.: +49 5651 744668 
F.: +49 5651 744645
E.: mav-wm@ekkw.de

Susanne Reitz (1. Stellv. Vors.)
Dienstl.: Kirchenkreisamt, 05651-749544

B.) Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden (JAV) des Evangelischen Kirchenkreises Werra-Meißner

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

 Was ist die JAV eigentlich?

Sie vertritt die Interessen der Jugendlichen, der Auszubildenden und der Berufspraktikanten, die im Bereich des Evangelischen Kirchenkreises Werra-Meißner beschäftigt sind. Sie setzt sich für deren Belange in den Bereichen Ausbildung, Arbeitssicherheit und Beschäftigungsbedingungen ein.

Die JAV ist nicht wie die MAV ein eigenständiges Organ, sondern ist auf die Zusammenarbeit mit der MAV angewiesen.

Unserer JAV besteht derzeit aus einer Vorsitzenden und kann bei der nächsten Amtszeit erhöht werden auf 3 Vorsitzenden. Wir haben im Kirchenkreis derzeit rund 17 Auszubildenden und Berufspraktikanten.

 

Was sind die Aufgaben der JAV?

Zu den Aufgaben gehören:

-        Darauf zu achten, dass Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen, die für Jugendliche und Auszubildenden gelten, eingehalten werden.

-        Die JAV kann Maßnahmen beantragen, die den Auszubildenden und Jugendlichen dienen, welche die Ausbildung verbessern können.

-        Die JAV nimmt die Anregungen und Beschwerden von den Auszubildenden und Jugendlichen entgegen, um sie dann gemeinsam mit der MAV beantragen zu können und durchsetzen zu können.

-        Außerdem kann die JAV an den Sitzungen der MAV teilnehmen. Bei Dingen, die Auszubildende und Jugendliche betreffen, muss die JAV mit dabei sein und muss mit darüber entscheiden.

Weitere Aufgaben können sein:

-        Jährliche Jugend- und Auszubildendenversammlungen abzuhalten.

-        Ebenfalls kann die JAV die Auszubildenden und Jugendlichen regelmäßig über aktuelle Themen informieren.

 

Wie kann der Kontakt zur Jugend- und Auszubildendenvertretung aufgenommen werden?

Falls Ihr als Jugendliche oder Auszubildenden Fragen oder Anliegen habt, die Ihr mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung besprechen möchtet, könnt ihr euch an das JAV Mitglied Lisa Rosa Eggert wenden.

Kontaktdaten:

               Lisa Rosa Eggert

E-Mail: jav.wm@ekkw.de

Telefonnr.(dienstl.): 05651/749525



C.) Hier findet ihr einige wichtige und grundlegende Informationen:

- rechtliches Grundlagenwerk: Heft "Informationen für Mitarbeitende" (siehe auch rechts oben im Browserfenster)

- Dokumente und Informationen auf der Website des Kirchenkreisamtes