Mitarbeitervertretung - / Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden des ev. Kirchenkreises

A.) Mitarbeitervertretung (MAV)

Wir möchten uns als gewählte Mitarbeitervertretung (MAV) des Evangelischen Kirchenkreises Werra-Meißner vorstellen.

Die MAV setzt sich für die Belange und Rechte der kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Berufsgruppen (egal ob Haupt- oder Nebenberufliche) ein, die im Bereich des Evang. Kirchenkreises Werra-Meißner beschäftigt sind. Im Zuge der MAV-Wahl 2018 und im Zusammenhang mit der zum 1.1.2020 vollzogenen Fusion der beiden Kirchenkreise, haben die MAVen Eschwege und Witzenhausen bereits eine gemeinsame Wahl durchgeführt und eine MAV gebildet, die nun die Arbeit für den Kirchenkreis Werra-Meißner fortführt.

Unser Anliegen dabei ist, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden.
Nicht zuletzt sehen wir uns aber auch als Bindeglied zwischen Mitarbeiter/innen und Dienststellen.

Die MAV hat ein wichtiges Mitbestimmungs- und Mitberatungsrecht. Wir wollen mit unserem Handeln christliche Dienstgemeinschaft und partnerschaftliches Miteinander ermöglichen.

Mitbestimmung in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten, u. a. bei:
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren
Arbeitszeitregelungen

Mitbestimmung in Personalangelegenheiten, u. a. bei:
Einstellung
ordentlicher Kündigung
Eingruppierung sowie Höhergruppierung (Vergütung)
Ablehnung eines Antrages auf Reduzierung der Arbeitszeit oder Beurlaubung

Mitberatungsrecht, u. a. bei:
außerordentlicher Kündigung
ordentlicher Kündigung innerhalb der Probezeit

Wie arbeiten wir?

Die MAV schaltet sich üblicherweise nicht selbständig in Angelegenheiten ein.
Wir stehen aber gerne jederzeit für Gespräche zur Verfügung und werden uns Ihrer Anliegen annehmen. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angelegenheiten streng vertraulich.


MAV - was ist das?

Die Mitarbeitervertretung ist der "Betriebsrat" in kirchlichen und diakonischen Dienststellen. Wegen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen in Deutschland (Art. 140 GG) und einer politischen Entscheidung der Adenauer-Regierung, die Kirchen - einschließlich Caritas und Diakonie - aus dem Betriebsverfassungsgesetz auszuschließen, ist in den letzten Jahrzehnten ein eigenständiges Arbeits- und Mitbestimmungsrecht entstanden.
Grundlage unserer Arbeit ist das Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (MVG.EKKW).


Mitglieder der MAV des Kirchenkreises Werra-Meißner

Marc Dobat
-Vorsitzender-

Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Werra-Meißner
Niederhoner Str. 6 
D-37269 Eschwege

T.: +49 5651 744668 
E.: mav-wm@ekkw.de

Kristin Sippel (Stellv. Vors.)
kristin.sippel@ekkw.de

Martin Röder (2. Stellv. Vors.)
m.roeder@diakonie-werra-meissnder.de


B.) Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden (JAV) des Evangelischen Kirchenkreises Werra-Meißner

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist derzeit nicht besetzt


C.) Hier findet ihr einige wichtige und grundlegende Informationen:

- rechtliches Grundlagenwerk: Heft "Informationen für Mitarbeitende" (siehe auch rechts oben im Browserfenster)

- Dokumente und Informationen auf der Website des Kirchenkreisamtes