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SucheAktuelles aus der KreissynodeStellungnahme der Kreissynode EschwegeFr 29.11.2002
zu den Ergebnissen der Arbeit des Struktur- und Entwicklungsausschusses des Rates der Landeskirche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck1. Die Kreissynode teilt die Auffassung des Struktur- und Entwicklungsausschusses, dass die sich ändernden Rahmenbedingungen eine kirchliche Strukturreform erfordern. 2. Die Vorlage 1 "Kirchengemeinde als Basiseinheit" wird im Grundsatz zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden soll gefördert werden. Dabei dürfen die Stärken der Eigenständigkeit der Gemeinden (Identifikation mit der Gemeinde, Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung) nicht gefährdet werden. Zwischen der Notwendigkeit zur Zusammenarbeit und dem Wunsch der Gemeinden nach Eigenständigkeit muss eine für jeden Kirchenkreis individuelle Balance gefunden werden. 3. Zur Vorlage 2 "Auftrag und Struktur der mittleren Ebene" samt den dazugehörigen Anlagen wird wie folgt Stellung genommen: a.) Die Kreissynode hält eine Zuordnung von 11 Kirchengemeinden aus der Region Sontra zum Kirchenkreis Eschwege grundsätzlich für sinnvoll. Voraussetzung für eine Durchführung dieser Neuzuordnung sollte allerdings die Zustimmung der betroffenen Gemeinden sein. b.) Die Kreissynode lehnt die vorgeschlagene Zuordnung von 21 Kirchengemeinden (7 Kirchspielen) aus der Westregion des Kirchenkreises Eschwege in den Kirchenkreis Witzenhausen ab. 4. Die Kreissynode ist überzeugt, dass auch ein vergrößerter Kirchenkreis Eschwege seinen Aufgaben gut nachkommen kann und die kirchliche Arbeit damit nicht beeinträchtigt wird. Allerdings müssen dann auch die internen Strukturen des Kirchenkreises den neuen Bedingungen angepasst werden. Die Kreissynode hat dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat bereits erste Vorschläge erarbeitet. 5. Die Kreissynode stellt fest, dass sich die bereits 1973 erfolgte Einrichtung eines gemeinsamen Kirchlichen Rentamtes für die Kirchenkreise Eschwege und Witzenhausen sehr bewährt hat. Ergebnis: Unter der Voraussetzung, dass die Umgliederung von 11 Kirchengemeinden der Region Sontra in den Kirchenkreis Eschwege vollzogen wird und gleichzeitig die zur Umgliederung in den Kirchenkreis Witzenhausen vorgesehenen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Eschwege verbleiben, ergibt sich für den Kirchenkreis Eschwege in Zukunft folgendes Bild: Zum Kirchenkreis Eschwege würden insgesamt ca. 47200 Gemeindeglieder in 85 Kirchen-gemeinden gehören. Das Gebiet dieser Kirchengemeinden wäre deckungsgleich mit dem Gebiet von folgenden politischen Gemeinden: Eschwege, Wanfried, Meinhard, Berkatal, Meißner, Wehretal, Waldkappel, Ringgau, Weißenborn, Herleshausen und Sontra. Hinzu kommt noch Küchen (Hess. Lichtenau). Der gesamte Südteil des Werra-Meißner-Kreises, der eine in vielerlei Hinsicht auf die Kreisstadt Eschwege ausgerichtete Einheit ist, wäre somit identisch mit dem Kirchenkreis Eschwege. Nähere Begründung zu 3a): Die politische Gemeinde Sontra mit insgesamt 15 Stadtteilen bzw. Kirchengemeinden, von denen 4 bereits jetzt schon zum Kirchenkreis Eschwege gehören, gehört seit 1974 zum Werra-Meißner-Kreis. Dadurch ergibt sich seit vielen Jahren und in vielerlei verschiedenen Lebensbezügen eine Ausrichtung der Stadt Sontra in Richtung Eschwege. Genannt werden sollen u.a. folgende Aspekte:
Mit der Umgliederung von 11 Kirchengemeinden der Region Sontra in den Kirchenkreis Eschwege wäre das gesamte Gebiet der politischen Gemeinde Sontra Teil des Kirchenkreises Eschwege. Dies würde auch dem leitenden Grundsatz der Vorlage 2 entsprechen, die Kirchenkreisgrenzen den politischen Grenzen anzupassen. Nähere Begründung zu 3b): Was einerseits für die Zuordnung der Region Sontra zum Kirchenkreis Eschwege spricht, spricht anderseits gegen die Umgliederung der Westregion des Kirchenkreises Eschwege zum Kirchenkreis Witzenhausen. Die Lebensbezüge der Menschen dort sind eindeutig nach Eschwege hin ausgerichtet. Die Ortschaften im Meißnervorland und im Waldkappeler Land gehören geografisch zur Region Eschwege. Die Zugehörigkeit der zur Umgliederung vorgeschlagenen Kirchengemeinden zum Kirchenkreis Eschwege ist historisch gewachsen. Zudem würde die vorgeschlagene Umgliederung zwei bisher zu einem Kirchenkreis gehörende politische Gemeinden (Meißner und Berkatal) auf zwei Kirchenkreise aufteilen. Durch größere Entfernungen würden schließlich auch höhere Kosten entstehen. Deshalb muss der Vorschlag einer Umgliederung zurückgewiesen werden. Eschwege, den 29.11.2002 » zurück Kreissynode |