Kirchensteuer

Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Welche Arten von Kirchensteuer gibt es?
Landeskirchensteuer
Ortskirchensteuer
Kirchgeld

Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuer muss nur zahlen, wer einer Religionsgemeinschaft angehört, die diese Steuer erheben darf. Besteuert wird dabei, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Welche Arten von Kirchensteuer gibt es?
Es gibt mehrere Arten von Kirchensteuer:

  • die Kirchensteuer vom Einkommen,
  • die Kirchensteuer vom Grundbesitz,
  • das allgemeine und das besondere Kirchgeld.
  • unterschieden wird zwischen Landeskirchensteuer und Ortskirchensteuer.

Landeskirchensteuer
Als Landeskirchensteuer werden erhoben:

  1. ein Zuschlag von 9 % zur Einkommensteuer (Lohnsteuer).
    Die tatsächliche finanzielle Belastung reduziert sich jedoch um 30 bis 50 Prozent, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuererklärung vom Einkommen abgesetzt werden kann.
  2. ein besonderes Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte keiner steuerberechtigten Kirche angehört (Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe) nach Maßgabe der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck.

Ortskirchensteuer
Die Ortskirchensteuer wird von den Kirchengemeinden als Zuschlag zu den Grundsteuermessbeträgen A erhoben. Diese Grundsteuermessbeträge A resultieren aus der Bewertung land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes (Eigentum). Die Grundsteuermessbeträge A werden vom Finanzamt festgesetzt.

Kirchgeld
Zusätzlich haben die Kirchengemeinden das Recht, von Ihren evangelischen Gemeindegliedern jährlich ein Kirchgeld zu erheben.